Steuerberater Stephan Eßer

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Elterngeld ab 2007


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Lohn fürs Kindererziehen


Frohe Kunde für Eltern: Mit dem neuen Jahr kommt es endlich, das Elterngeld. Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduzieren, erhalten danach zwölf Monate lang ein Elterngeld. Zwei Partnermonate werden zusätzlich als Bonus gewährt, wenn auch der Partner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht.

Das Elterngeld beträgt 67 % des vorherigen Nettoeinkommens des Partners, der sich um den Nachwuchs kümmert, höchstens jedoch 1.800 EUR. Maßgeblich ist das durchschnittliche Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor Bezug des Elterngeldes (meist Geburtstermin).
Für Elternteile, die vorher kein oder nur ein Einkommen unter 1.000 EUR bezogen haben, gibt es eine Geringverdienerkomponente. „Der Prozentsatz von 67 % erhöht sich um 0,1 % für je zwei EUR, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1.000 EUR unterschreitet.“

Beispiel:
Bei einem Nettoeinkommen von 800 EUR beträgt das Elterngeld nicht: 67 % von 800 EUR = 536 EUR sondern:
1. Schritt: 1.000 EUR - 800 EUR = 200 EUR
2. Schritt: 200 EUR / 2 EUR x 0,1 % = 10 %
3. Schritt: 67 % + 10 % = 77 % x 800 EUR = 616 EUR

Als Sockelbetrag wird bei sehr niedrigem oder gar keinem Einkommen mindestens 300 EUR Elterngeld gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten kommt es ab dem zweiten Kind nicht mehr auf das Nettoeinkommen an. Das Elterngeld erhöht sich vielmehr pauschal um je 300 EUR für das zweite und jedes weitere Kind.

Es kommt also immer auf die Höhe des Nettoeinkommens an. Zukünftige Eltern sollten daher rechtzeitig reagieren und ihr Nettoeinkommen clever „gestalten“, um so ein möglichst hohes Elterngeld zu erhalten. Bei verheirateten Paaren bietet es sich an, die Steuerklasse zu wechseln. Soll die Mutter beispielsweise zuerst zu Hause bleiben, wählt sie die Steuerklasse drei anstatt bisher die Steuerklasse vier. In dieser Steuerklasse ist der Lohnsteuerabzug am geringsten und damit das Nettoeinkommen am höchsten. Sofern der Partner bisher gar nicht oder nur in Teilzeitarbeit tätig gewesen ist, könnte es sich lohnen, eine Arbeit aufzunehmen oder die bisherige Arbeitszeit aufzustocken. Mit dem dann vorhandenen oder höheren Nettolohn würde sich auch das Elterngeld erhöhen. Durch geschickte Gestaltungen kann auch beim Elterngeld einiges herausgeholt werden.
Allerdings regt sich seitens des Gesetzgebers erster Widerstand gegen diese Gestaltung. Es bleibt aber noch abzuwarten, welche Reaktion hier erfolgen wird.
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend bietet einen Elterngeldrechner an:



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