Steuerberater Stephan Eßer

Leistungen


Das Leistungsspektrum

Für die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten stehe ich Ihnen mit folgenden Leistungen zur Seite: lesen Sie durch einen Klick auf die Themen nach, warum Sie von mir mehr erhalten, als die bloße Erledigung einer gesetzlich gestellten Pflichtaufgabe...
Meine Mandanten informiere ich regelmäßig exklusiv in einer Abendveranstaltung sowie laufend durch meine Mandanteninformation über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Steuerrecht.

Fordern Sie für alle Tätigkeiten ein unverbindliches und kostenloses Angebot an!

Kontakt: stephan.esser@datevnet.de


 

Steuererklärungen und Beratung zu allen geläufigen Steuerarten:

Einkommensteuer - Umsatzsteuer - Gewerbesteuer - Körperschaftsteuer - Grundsteuer - Grunderwerbsteuer - Kraftfahrzeugsteuer - Gemeinnützigkeitserklärungen für Vereine - Erklärungen zum Grunderwerb - Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Sie werden regelmäßig vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben?
Sie fragen sich jedes Jahr wieder, ob sich die Einkommensteuererklärung lohnt?
Sie sind sich über Ihre Pflichten zur Abgabe einer Steuererklärung im Unklaren oder möchten vor der Abgabe noch einzelne Aspekte klären?


Gründlichkeit - Sorgfältige Bearbeitung

Woher sich auch der Anlaß für Ihre Fragen zur nächsten Steuererklärung ergibt: gemeinsam finden wir die richtigen Antworten. Das fängt schon bei einer gründlichen Klärung an, welche Unterlagen Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. In einem ausführlichen Gespräch gehen wir durch, welche Abläufe bei Ihnen persönlich nach steuerlichen Aspekten darzustellen sind. So geht nichts vergessen und Sie können sich sicher sein, alles Wesentliche geltend gemacht zu haben.


Sicherheit und Aktualität

Natürlich können Sie sich darauf verlassen, durch die Beachtung der aktuellen gesetzlichen Lage und unter Einbeziehung allerneuster Rechtsprechung nur die Steuer zu zahlen, die unter Ausnutzung aller Gestaltungsmöglichkeiten notwendig ist. Zahllose steuerliche Zweifelsfragen und eine erhebliche Zahl von Fragen zwingen zu einer kritischen Anwendung der Gesetze. Schon lange sind scheinbar einfache steuerliche Fragen nicht mehr genauso einfach in ihrer praktischen Umsetzung. Denn zu oft liegen Fälle vor, in denen die Gerichte abweichend (und oft zum Vorteil der Steuerzahler) von der Praxis der Finanzämter entschieden haben.


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Vereine

Eines meiner Spezialgebiete ist die steuerliche Beratung von Vereinen, die durch die veränderte Gesetzgebung steuerliche Lösungen für viele Fragen brauchen.
Zu meinem Leistungsangebot für gemeinnützige Vereine gelangen Sie hier.


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Buchführung

Die Buchführung geht über das Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen hinaus.

So geben Finanzbuchführung und Kostenrechnung als Teile der Buchführung schon lange vor Erstellung des Jahresabschlusses zentrale Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige Buchführung dient Ihnen als Unternehmer deshalb als Entscheidungshilfe und ermöglicht mir eine fundierte betriebswirtschaftliche Beratung. Sie bildet gleichzeitig das Fundament für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht sowie nach internationalen Standards.


Individuelle Arbeitsteilung bei der Buchführung

Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben sind alle Zwischenstufen denkbar, die auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind. Beispielsweise können Sie die Belege selbst kontieren und/oder in der Datenverarbeitung erfassen. Eine hervorragende Softwarelösung bietet das DATEV-Programm Rechnungswesen compact. Ergänzend können die Buchungen von mir durchgesehen und Zweifelsfragen geklärt werden. Auch bei speziellen Auswertungen, etwa kurzfristigen Erfolgsrechnungen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse stehe ich zur Unterstützung Ihres Rechnungswesens bereit.


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Lohnabrechnung

Ebenso wie bei der Finanzbuchhaltung stecken die Probleme im Detail: eine langjährig im Unternehmen erfolgreich geführte Lohnbuchhaltung erlebt ihr Waterloo in der ersten Lohnsteueraußenprüfung nach 10 Jahren: eine winzige gesetzliche Änderung wurde jahrelang Monat für Monat bei mehreren Arbeitnehmern falsch abgerechnet - ein hoher Schaden ist entstanden.

Durch die Anwendung der stets aktuellen Lohnabrechnungsprogramme der DATEV und andauernde Fortbildung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bietet eine von mir erstellte Lohnabrechnung für Ihre Arbeitnehmer die beste Gewähr auf Richtigkeit.

Sorgfältige und zügige Bearbeitung bilden die Grundlage für eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Individuelle Arbeitsteilung steht dabei immer im Mittelpunkt der Zusammenarbeit. Schon aus Kostengründen werden Sie einen Teil der anfallenden Arbeiten selbst übernehmen wollen - immer in Abstimmung mit Ihren zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten.

Verbesserungen der Vergütungszusammensetzung für Ihre Arbeitnehmer unter Ausnutzung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Möglichkeiten gehören fest zu meinem Beratungsangebot.

Mutterschutzbestimmungen, Kurzarbeit, Berufsgenossenschaft, Lohnfortzahlung, Bescheinigungen aller Art, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen: aus diesen und vielen weiteren Bausteinen können Sie die für Sie passende Beratung in Lohnangelegenheiten auswählen.


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Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen

Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht gehört zu meinen Kerndienstleistungen. Ein informativer und kompakter Jahresabschluß ist die Grundlage für die strategische Planung des folgenden Wirtschaftsjahres. Für die Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG ist ab 2004 das amtliche Formular zu beachten.

Soll der Jahresabschluß Grundlage für ein Finanzierungsgespräch mit der Hausbank sein, sind unbedingt bereits heute die Vorgaben von BASEL II zu beachten: ein ungeprüfter Jahresabschluß ohne unterzeichnetem Abschlußvermerk eines Steuerberaters ist in den Augen der Bank nahezu wertlos.

Schon mit verhältnismäßig geringem Aufwand lassen sich die Mindestanforderungen der Banken erreichen: Plausibilitätsprüfungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses genügen in den meisten Fällen bereits, um sich bei den Kreditkonditionen eine vorteilhaftere Position zu verschaffen.

Höheren Ansprüchen genügt ein Jahresabschluß mit eingeschränkten Prüfungshandlungen, zu denen ich als Steuerberater ermächtigt bin. Nur ein von einem Wirtschaftsprüfer testierter Jahresabschluß genügt jedoch den gesetzlichen Anforderungen des § 316 HGB. Gerne stelle ich bei Bedarf den Kontakt zu einem Wirtschaftsprüfer her.


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Vertretung vor dem Finanzgericht und anderen Behörden

Die Finanzgerichte der Länder, der Bundesfinanzhof in München und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Sie stehen im Dienst jedes Bürgers, der die Anwendung der Gesetze durch die Verwaltung überprüfen lassen möchte.

Und eine Überprüfung ist heute nötiger denn je: nicht nur die ununterbrochene Reihe zentraler steuerlicher Vorschriften, welche vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sind, spricht eine klare Sprache. Auch die Finanzgerichte weisen täglich die Finanzämter in die Schranken, indem Sie allzu weit ausgelegte Gesetze wieder in Ihre ursprüngliche Bahn zurück führen. Vor dem Hintergrund leerer Staatskassen ist die zunehmend unnachgiebige Entscheidungspraxis der Finanzämter nachvollziehbar: Umso höher sind aber auch die Siegchancen vor den Finanzgerichten!

Nehmen Sie Ihre grundgesetzlich garantierten Rechte wahr. Eine Klage vor dem Finanzgericht ist mit überschaubaren Kosten verbunden; im Siegfalle trägt sie ohnehin die Gegenpartei.


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Steuerstrafverfahren

Sie waren in aller Munde und sind doch wieder fast in Vergessenheit geraten: die Durchsuchungen von Banken. An diese ersten Ermittlungen der Steuerfahndung hat sich häufig die Eröffnung von Steuerstrafverfahren gegen Bankkunden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung angeschlossen.

Wie sollen Sie sich in einem solchen Fall verhalten ?
Welche Rechte haben Sie?
Welche Pflichten müssen Sie beachten?
Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?
Droht eine Bestrafung?


Ohne eine fundierte und sichere Beratung sehen Sie sich schutzlos den staatlichen Organen ausgeliefert. Schnelle und vollständige Ermittlung aller von der Steuerfahndung vorgebrachten Sachverhalte ist nun oberstes Gebot.

Sie können jede Hilfe gebrauchen!


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Betriebswirtschaftliche Beratung

Gute Beratung macht den Unterschied!

Sie verschafft Ihnen den entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Sie bringt im richtigen Umfang Licht in das Rechnungswesen und zeigt Ihnen positive Entwicklungen und Zukunftsrisiken auf.

Diese und viele andere Aspekte deckt meine betriebswirtschaftliche Beratung ab:

  • Unternehmensgründung
  • Rechtsformwahl oder Rechtsformwechsel bzw. -optimierung
  • Aufbau, Führung und Verbesserung des Rechnungswesens
  • Früherkennung, Vermeidung und Beseitigung von betrieblichen Krisen
  • Unternehmenssanierung
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensbewertungen (z.B. zum Verkauf oder Generationswechsel)
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsberechnungen
  • Vorbereitung auf § 18 KWG - auf das Rating (Basel II)

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Umstellung des Rechnungswesens auf IAS/IFRS

Besondere Aufmerksamkeit verdient zur Zeit die Prüfung einer sinnvollen Umstellung des Rechnungswesens auf International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS). Durch die Vorgabe eines verbindlichen Zeitplans zur Anwendung der IAS/IFRS ab 2005 auch in Deutschland und die bereits in vollem Gang befindliche Durchdringung des deutschen Bilanzrechts durch die IAS/IFRS kann eine solche Umstellung für mittelständische Unternehmen bereits heute ein Wettbewerbsvorteil sein. Nicht zuletzt haben IAS-/IFRS-Abschlüsse auch in der Bankenwelt im Zuge der veränderten Eigenkapitalvorschriften (Basel II) bereits heute ein hohes Gewicht.


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Existenzgründungsberatung

Planen Sie den Sprung in die Selbständigkeit?
Wollen Sie die staatlichen Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen? ACHTUNG: Das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuß (ICH-AG) sind ausgelaufen. Der Schritt in Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wird ab 01.08.2006 mit dem Gründungszuschuß gefördert.

Wie auch Ihr Weg in die Selbständigkeit aussieht, eines sollten Sie tun: sich Zeit nehmen für eine fundierte und gründliche Beratung in allen steuerlichen Fragen und Aspekten der Gründungsfinanzierung. Fehler, die in der Gründungsphase begangen werden, sind oft nur unter hohem Aufwand wieder gut zu machen.

Beachten Sie bitte mein umfangreiches Informationsangebot über Gründerinitiativen und Konditionen für öffentlich geförderte Finanzierungsmöglichkeiten:    Links zur Existenzgründung


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